Ein Letter of Intent (LoI), auf Deutsch auch Absichtserklärung oder Grundsatzvereinbarung genannt, ist eines der ersten formellen Dokumente in einem M&A-Prozess, also beim Kauf oder Verkauf eines Unternehmens.
Er kommt meist dann ins Spiel, wenn Käufer:in und Verkäufer:in bereits erste vielversprechende Gespräche geführt haben, aber bisher noch nichts schriftlich festgehalten wurde. Genau an diesem Punkt brauchen beide Seiten eine gemeinsame Grundlage, um den Prozess strukturiert weiterzuführen – und genau dafür ist der Letter of Intent da: Er hält die wichtigsten vorgeschlagenen Eckpunkte des Deals fest.
Lies weiter, wenn du verstehen willst, was in einem LoI bei Unternehmenskäufen steht, ob er rechtlich bindend ist und wie es danach im Transaktionsprozess weitergeht.
Der Letter of Intent (LoI) beim Unternehmenskauf ist eine erste schriftliche Vereinbarung zwischen Käufer:in und Verkäufer:in. Darin werden die wichtigsten Eckpunkte und die grundlegende Struktur eines geplanten Deals festgehalten. Du kannst ihn dir wie ein formelles, detailliertes Angebot vorstellen, das den Startschuss für die nächste Phase gibt: die genaue Prüfung des Unternehmens. Gleichzeitig sorgt der LoI dafür, dass sich die vereinbarten Bedingungen nicht plötzlich verändern, bevor der finale Kaufvertrag steht.
In den meisten Fällen wird der LoI vom Käufer bzw. der Käuferin erstellt und an die Verkäuferseite geschickt. Im Kern sagt er: „So viel sind wir bereit zu zahlen, so stellen wir uns die Bezahlung vor, das möchten wir noch prüfen – und so lange brauchen wir dafür.“ Die Verkäuferseite schaut sich das Ganze an, verhandelt bei ungünstigen Punkten nach, und gemeinsam wird so lange angepasst, bis beide Seiten eine Version haben, die sie unterschreiben möchten.
Manchmal läuft es auch anders: Dann geben die Berater:innen der Verkäuferseite eine standardisierte LoI-Vorlage vor. Alle interessierten Käufer:innen müssen ihre Angebote genau in diesem Format einreichen. Das macht es viel einfacher, die verschiedenen Angebote direkt miteinander zu vergleichen.
Was steht in einem Letter of Intent?
Wie oben schon erwähnt, geht es beim Letter of Intent (LoI) vor allem darum, die Struktur des Deals festzuhalten. Entsprechend spiegeln die Inhalte genau das wider. Was genau drinsteht, kann je nach Dealgröße, Branche und den beteiligten Parteien variieren. Es gibt aber ein paar typische Bestandteile, die fast immer dabei sind:
Kaufpreis und Zahlungsstruktur: Wie viel gezahlt werden soll und in welcher Form – z. B. bar, in Anteilen, über erfolgsabhängige Zahlungen (Earn-out) oder als Mischung daraus.
Deal-Struktur: Wird das Unternehmen über einzelne Vermögenswerte (Asset Deal) oder über Anteile (Share Deal) gekauft? Das hat große Auswirkungen auf Steuern und Haftung.
Exklusivitätsklausel: Ein Zeitraum, in dem die Verkäuferseite nicht mit anderen Interessent:innen verhandeln darf. So bekommt die Käuferseite genug Zeit für eine gründliche Prüfung und Vertragsverhandlungen ohne Konkurrenzdruck.
Umfang und Zeitplan der Unternehmensprüfung: Was genau geprüft werden soll (z. B. Finanzzahlen, Verträge, Kund:innendaten, Mitarbeiter:innenvereinbarungen) und wie viel Zeit dafür eingeplant ist.
Abschlussbedingungen und Zeitplan: Wann der Deal abgeschlossen werden soll und welche Bedingungen vorher erfüllt sein müssen, z. B. Finanzierung sichern oder behördliche Genehmigungen einholen.
Vertraulichkeitsregelungen: Schutz sensibler Informationen, die während der Verhandlungen ausgetauscht werden.
Verbindliche vs. unverbindliche Teile: Eine klare Abgrenzung, welche Inhalte rechtlich bindend sind und welche nicht.
Verbindlich oder nicht – ist ein Letter of Intent rechtlich bindend?
Ein Letter of Intent (LoI) ist größtenteils rechtlich bindend – aber eben nicht komplett. Die zentralen wirtschaftlichen Punkte wie Kaufpreis, Struktur und Zeitplan sind in der Regel unverbindlich. Das heißt: Beide Seiten können jederzeit aussteigen, zum Beispiel wenn die Verhandlungen scheitern oder bei der Unternehmensprüfung unerwartete Probleme auftauchen.
Es gibt aber auch Teile im LoI, die verbindlich sind. Dazu gehören vor allem Vertraulichkeits- bzw. Geheimhaltungsvereinbarungen, die rechtlich durchsetzbar sind. Auch Exklusivitätsklauseln, die der Verkäuferseite verbieten, parallel mit anderen Interessent:innen zu verhandeln, sind meist bindend. Gleiches gilt für Vereinbarungen zur Kostenaufteilung oder mögliche Abbruchgebühren (wenn der Deal doch nicht zustande kommt).
Rolle im M&A-Prozess – wo passt der Letter of Intent rein?
Ein Letter of Intent (LoI) kommt im M&A-Prozess meist in der mittleren Phase – vor der Unternehmensprüfung. Sobald er unterschrieben ist, bildet er die Brücke vom ersten Interesse hin zu einem strukturierten, verbindlicheren Prozess. Denn: Ohne LoI investiert die Käuferseite kein Geld in die Prüfung – und die Verkäuferseite gibt keine sensiblen Infos preis.
Hier siehst du die typischen Schritte – und wo der LoI sitzt:
Vorbereitung und Strategie
Die Verkäuferseite bereitet alles vor: Finanzzahlen werden aufbereitet und Verkaufsunterlagen wie ein Informationsmemorandum (CIM) erstellt.
Vermarktung & erste Angebote (IOI)
Das Unternehmen wird potenziellen Käufer:innen vorgestellt. Interessierte geben eine unverbindliche Interessensbekundung (IOI) mit einer groben Bewertung ab.
Der Letter of Intent (LoI)
Die Verkäuferseite wählt passende Interessent:innen aus, die Käuferseite reicht den LoI ein. Nach Verhandlung und Unterschrift startet die exklusive Phase.
Ab diesem Punkt darf die Verkäuferseite nicht mehr mit anderen verhandeln (Exklusivitätsklausel / „No-Shop“) – und für die Käuferseite beginnt die Frist zu laufen.
Unternehmensprüfung
Mit dem unterschriebenen LoI startet die Unternehmensprüfung. Die Käuferseite prüft alle wichtigen Unterlagen (z. B. Finanzen, Verträge, Mitarbeitende), um sicherzugehen, dass alles passt.
Vertrag & Abschluss
Wenn alles stimmt, wird der finale Kaufvertrag aufgesetzt und unterschrieben. Der Deal wird abgeschlossen – und der LoI durch den finalen Vertrag ersetzt.
Anleitung: Wie schreibt man einen Letter of Intent?
Wenn du einen Letter of Intent (LoI) für einen Unternehmenskauf aufsetzen willst, kommt es vor allem darauf an, alle wichtigen Bestandteile sauber abzudecken. Idealerweise wird der LoI von einer erfahrenen Anwältin oder einem Anwalt geprüft oder erstellt – aber so kannst du ihn sinnvoll strukturieren:
1. Parteien und Zweck festlegen
Starte mit einem formellen Aufbau (Datum und Adressen). Dann benennst du klar Käufer:in, Verkäufer:in und das Zielunternehmen und hältst fest, dass beide Seiten einen Deal zu den folgenden Bedingungen prüfen wollen.
2. Bewertung und Deal-Struktur beschreiben
Jetzt wird’s konkret: Wie viel ist die Käuferseite bereit zu zahlen? Nenne den Gesamtkaufpreis und erkläre die Struktur des Deals (z. B. Kauf von Vermögenswerten oder Anteilen). Ergänze, wie gezahlt werden soll – etwa sofort in bar, gestreckt über Zeit oder erfolgsabhängig.
3. Unternehmensprüfung skizzieren
Hier legst du fest, was genau geprüft werden soll und wie lange das dauert. Halte fest, dass das Angebot von einer erfolgreichen Prüfung der finanziellen, rechtlichen und operativen Unterlagen abhängt. Üblich sind etwa 30 bis 90 Tage.
4. Verbindlich vs. unverbindlich klar trennen
Ein wichtiger Punkt: Mach deutlich, welche Teile rechtlich bindend sind – und welche nicht
Unverbindlich sind z.B.: Kaufpreis, Deal-Struktur und Abschlussbedingungen.
Verbindlich sind z.B.: Exklusivität („No-Shop“), Vertraulichkeit, anwendbares Recht, mögliche Abbruchgebühren und die Gültigkeitsdauer des LoI.
5. Exklusivität regeln
Baue eine Exklusivitätsklausel ein. Darin steht, dass die Verkäuferseite für einen bestimmten Zeitraum (typisch 30 bis 90 Tage) nicht mit anderen Interessent:innen verhandeln darf. Wichtig: Zeitraum und Einschränkungen möglichst klar formulieren.
Falls es noch keine separate Vertraulichkeitsvereinbarung gibt, solltest du hier auch direkt entsprechende Vertraulichkeitsregeln aufnehmen.
6. Frist zur Annahme setzen
Zum Schluss gibst du der Verkäuferseite eine klare Frist zur Annahme. Ohne feste Deadline kann sich der Prozess unnötig in die Länge ziehen.
Wer unterschreibt einen Letter of Intent?
In einem typischen M&A-Prozess wird der Letter of Intent (LoI) von vertretungsberechtigten Personen auf beiden Seiten unterschrieben. Auf Käuferseite ist das entweder die Person selbst oder ein:e Manager:in, der oder die im Namen des kaufenden Unternehmens unterschreibt. Auf Verkäuferseite unterschreibt in der Regel die Unternehmerin bzw. der Unternehmer oder eine offizielle Vertretung des Unternehmens.
Wenn ein Unternehmen mehrere Eigentümer:innen hat, besteht die Käuferseite oft darauf, dass alle wichtigen Gesellschafter:innen oder Partner:innen unterschreiben – oder zumindest schriftlich zustimmen. So wird verhindert, dass später jemand aus der Minderheit den Deal noch stoppt.
Dritte Parteien wie Makler:innen, Anwält:innen oder M&A-Berater:innen unterschreiben den LoI nicht, da sie keine rechtlichen Vertragsparteien des Verkaufs sind.
Vor- und Nachteile eines Letter of Intent
Wie jedes Instrument im Deal-Prozess hat auch der Letter of Intent (LoI) Vorteile aber auch einige Nachteile für beide Seiten. Hier ein Überblick:
Vor- und Nachteile Für die Verkäuferseite
Vorteile
Nachteile
Zeigt, ob die Käuferseite wirklich ernsthaft interessiert ist
Verhindert, parallel andere Angebote zu prüfen
Hält zentrale Punkte schriftlich fest, bevor Kosten entstehen
Käuferseite kann die Prüfung nutzen, um den Preis nachzuverhandeln
Deckt früh mögliche Dealbreaker bei Preis oder Struktur auf
Kann unerfahrenen Verkäufer:innen das Gefühl geben, der Deal sei schon sicher
Baut Momentum im Prozess auf
Risiko von Zeit- und Kostenverlust, wenn der Deal scheitert
Vor- und Nachteile für die Käuferseite
Vorteile
Nachteile
Sichert Exklusivität und schützt vor konkurrierenden Angeboten
Verkäuferseite kann trotzdem noch abspringen
Schafft klare Erwartungen und Zeitplan für die Prüfung
Unklare Formulierungen können später zu Problemen führen
Deckt früh finanzielle oder operative Schwächen auf
Risiko von verlorenen Beratungs- und Prüfungskosten
Erleichtert die Erstellung des finalen Vertrags
Key Takeaways
Ein Letter of Intent (LoI), bzw. eine Absichtserklärung oder Grundsatzvereinbarung, ist ein schriftliches Dokument, das die zentralen Punkte eines Deals festhält– z. B. Kaufpreis, Zahlungsstruktur, Anforderungen an die Unternehmensprüfung, Exklusivitäts- und Vertraulichkeitsklauseln sowie Bedingungen für den Abschluss. Er sorgt dafür, dass Käufer- und Verkäuferseite auf derselben Grundlage arbeiten, bevor viel Zeit, Geld und Aufwand in den Prozess fließen. Richtig eingesetzt, erleichtert er Verhandlungen, reduziert Missverständnisse, schafft Erwartungen und gibt dem Deal eine klare Struktur bis zum Abschluss.
Ein LoI im M&A-Kontext ist in Bezug auf den eigentlichen Verkauf in der Regel nicht rechtlich bindend. Einzelne Punkte sind aber sehr wohl verbindlich – insbesondere Vertraulichkeit, Exklusivität, Regelungen zu Transaktionskosten und das anwendbare Recht.