Teilnahmebedingungen für PrepLounge-Events (Case Competition, Speed Recruiting, Career Week, Consulting Career Days)

  1. Die Teilnehmer:innen stimmen der Weiterleitung ihrer CVs an die jeweils teilnehmenden Beratungen zum Zwecke der Eventvorbereitung ausdrücklich zu.
  2. Im Rahmen des jeweiligen Events und nur zur Abstimmung mit den Teilnehmer:innen dürfen diese über die im hochgeladenen Lebenslauf enthaltene Telefonnummer bzw. E-Mail-Adresse kontaktiert werden.
  3. Der Ablauf der Veranstaltung wird durch PrepLounge festgelegt und den Teilnehmer:innen rechtzeitig mitgeteilt.
  4. Den Anweisungen von PrepLounge ist auf der Veranstaltung Folge zu leisten.
  5. Sollten dringende Gründe einen Wechsel des Veranstaltungsortes oder -datums erfordern, werden die Teilnehmer:innen, soweit möglich, rechtzeitig informiert.
  6. Sofern eine Störung oder ein Abbruch der Veranstaltung durch den Betreiber der Veranstaltungsstätte begründet ist, haftet PrepLounge nicht für etwaige Mehrkosten. Es bestehen keine Schadensersatzansprüche gegenüber PrepLounge.
  7. Sollte der Ablauf der Veranstaltung durch Verzögerungen oder unangemessenes Verhalten durch Teilnehmer:innen gestört werden, behält sich PrepLounge das Recht vor, diese Personen kurzfristig von der Veranstaltung auszuschließen und ihnen einen dadurch entstandenen Mehraufwand in Rechnung zu stellen.
  8. PrepLounge ist es durch die Teilnehmer:innen ausdrücklich gestattet, Foto- und Videoaufnahmen der Veranstaltung anschließend zu veröffentlichen, sofern die Teilnehmer:innen dem nicht an der Veranstaltung explizit widersprechen.

Erstattung von Reisekosten (2. Klasse, Bahn) im Rahmen der Consulting Career Days

  1. Der Veranstalter gewährt Teilnehmenden des Recruiting-Events auf Antrag eine Erstattung der Kosten für die An- und Abreise mit der Bahn bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 80,00 EUR (inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer).
  2. Voraussetzung für die Erstattung ist die tatsächliche Teilnahme am Event. Eine Erstattung erfolgt ausschließlich, wenn die teilnehmende Person zum Event erscheint und daran teilnimmt.
  3. Erstattet werden nur nachweisbare Kosten gegen Vorlage entsprechender Originalbelege oder digitaler Nachweise (z. B. Tickets, Rechnungen). Der Veranstalter behält sich vor, nur angemessene und übliche Reisekosten (insbesondere 2. Klasse) zu erstatten.
  4. Die Erstattung erfolgt ausschließlich nachträglich per Banküberweisung. Hierfür sind die erforderlichen Angaben (insbesondere Kontodaten) vollständig und korrekt einzureichen.
  5. Kosten, die durch Nichtteilnahme, verspätetes Erscheinen oder eigenständige Stornierung entstehen, werden nicht erstattet.
  6. Der Anspruch auf Erstattung ist innerhalb von 14 Tagen nach Veranstaltungsende geltend zu machen. Danach verfällt der Anspruch.
  7. Ein Anspruch auf Erstattung ist nicht übertragbar.